Wer
Dinge aus dem Haushalt zum Verschenken auf den Bürgersteig stellt und ihrem
Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Man kann es aber auch
richtig machen.

Wer Dinge aus dem Haushalt zum Verschenken auf den Bürgersteig stellt und ihrem Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Man kann es aber auch richtig machen.
Wer
Dinge aus dem Haushalt zum Verschenken auf den Bürgersteig stellt und ihrem
Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Man kann es aber auch
richtig machen.